Noch vor dem Sommer soll nach Plänen von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie im Nationalrat beschlossen werden.
Helmut Hinterleitner, Obmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), stellt klar: „Wir verstehen uns keinesfalls als Schutzpatron der Raucher und haben die Schädlichkeit von Zigaretten nie in Frage gestellt. Aber wir verwehren uns vehement dagegen, dass das wichtige Thema der Rauchprävention auf dem Rücken der Gastronomie ausgetragen wird, während sinnvolle, nachhaltige Maßnahmen, die ureigenste Aufgabe der Gesundheitspolitik sind, weiterhin unterbleiben“.
Tabakkonsum: Jugend über Gefahren aufklären
Insbesondere bei der erschreckend hohen Zahl an jugendlichen Rauchern in Österreich wäre ein Rauchverbot in der Gastronomie weitgehend wirkungslos, weil diese aufgrund der Jugendschutzgesetze nicht zum Publikum in den heimischen Wirtshäusern zählen. „Rauchen ist ein gesellschaftspolitisches Problem, das nicht durch Verbote zu lösen ist. Die Jugend aufzuklären, erst gar nicht mit dem Rauchen zu beginnen, muss das vorrangige Ziel einer erfolgreichen Gesundheits- und Präventionspolitik sein. Dass die Gastronomie immer wieder zum alleinigen Prügelknaben gemacht wird, dagegen wehren wir uns mit allen Mitteln“, kritisiert Hinterleitner.
„Das generelle Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Gastronomie ist keinesfalls der einzige Standard in Europa“, so der Obmann der Gastronomie in der WKÖ weiter. Dies zeige ein Blick über die Grenze: So können etwa in Portugal Betreiber von Gastronomiebetrieben mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmeter wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal führen wollen. Trotz dieser vergleichsweisen liberalen Regelung im Gastgewerbe hat Portugal mit 23 Prozent (nach Schweden) den europaweit geringsten Anteil an Rauchern in der Bevölkerung.
In der Tschechischen Republik gibt es kein generelles Rauchverbot. Es kann jeder Betrieb frei entscheiden, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal bzw. einen Mischbetrieb führen möchte. Er muss dies nur klar kennzeichnen.
In Deutschland gibt es in allen 16 Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Nur drei Länder – Bayern, Saarland und Nordrhein-Westfalen – haben ein absolutes Rauchverbot. In allen anderen Bundesländern können „Ein- Raum-Kneipen“ mit weniger als 75 Quadratmeter Gastraumfläche auch als Raucherbetriebe geführt werden. Einzige Voraussetzung: kein Zutritt für Jugendliche unter 18.
Auch in der Schweiz ist der Nichtraucherschutz in der Gastronomie Länder- bzw. Kantonssache. In allen 26 Kantonen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen eigene Raucherräume eingerichtet werden, ein absolutes Rauchverbot gibt es in keinem einzigen Schweizer Kanton. In einzelnen Kantonen – beispielsweise Aargau, Jura, Obwalden, Thurgau – besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auch eigene Raucherlokale zu betreiben.
Auch in Italien gibt es kein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie. Hier ist das Rauchen in abgetrennten Raucherräumen erlaubt, wenngleich an diese Räume sehr strenge technische Anforderungen gestellt werden.
Ärztekammer für generelles Rauchverbot im öffentlichen Raum
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) begrüßt die aktuellen Bemühungen um ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie und unterstützt Gesundheitsministerin Oberhauser in ihrer Absicht, eine Novelle des Tabakgesetzes noch heuer durchzusetzen. Das generelle Rauchverbot in der Gastwirtschaft sei eine logische Konsequenz aus dem Umstand, dass Österreich beim Nichtraucherschutz europaweit den letzten Platz einnehme, so ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger.
Die ÖÄK setzt sich seit Jahren für den Ausbau des österreichischen Nichtraucherschutzes ein. Neben einem strengeren Tabakgesetz und einem generellen Rauchverbot im öffentlichen Raum stehen die Erweiterung von Präventionsmaßnahmen und umfassende Therapieangebote auf der Forderungsliste.
Die jetzigen Bemühungen um ein generelles Rauchverbot seien eine sinnvolle und klare Lösung und ein positiver Schritt in eine gesündere Zukunft. Bei Umsetzung dieser wichtigen Präventionsmaßnahme dürften laut ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger allerdings auch die wirtschaftlichen Aspekte der Gastronomie nicht außer Acht gelassen werden. Für alle jene Wirte, die bereits Geld investiert haben, um die aktuelle gesetzliche Raucherreglung umzusetzen, gelte es, seitens der Politik eine faire Lösung zu finden.
Weitere Informationen: www.wko.at und www.aerztekammer.at