Der Nationalrat hat gestern das Registrierkassenpaket beschlossen, das viele niederösterreichische Unternehmen, insbesondere kleine Betriebe, konkret und praxistauglich entlasten soll. Für den Wirtschaftsbund Niederösterreich (WBNÖ) sind die beschlossenen Punkte ein wichtiger Schritt hin zu mehr Klarheit und einfacher handhabbaren Vorgaben.
Digitale Belege und dauerhafte Warengruppenregelung
Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist die Option, Belege auch digital auszustellen. Dies gilt ab 1. Oktober 2026 als gleichwertig zu Papierbelegen, ohne zusätzlichen administrativen Aufwand. Das Recht auf einen gedruckten Beleg bleibt bestehen.
Ebenso hervorzuheben ist die dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppenregelung, die ab 1. Jänner 2026 unbefristet gilt. WKNÖ Präsident und WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker betont: „Mit der dauerhaften Verankerung der Warengruppenregelung wird eine jahrelange Unsicherheit beendet. Viele kleinere Betriebe können ihren Alltag damit deutlich einfacher organisieren und haben erstmals langfristige Klarheit. Auch die Option des digitalen Belegs eröffnet moderne Möglichkeiten, ohne zusätzlichen Aufwand zu schaffen.“
Anpassung der Kalte-Hände-Regelung
Eine weitere Entlastung bringt die Anpassung der Kalte-Hände-Regelung, deren Umsatzgrenze von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben wird. Damit trägt die Regelung erstmals seit 2016 der inflationsbedingten Entwicklung Rechnung. Abgeordneter zum Nationalrat und WBNÖ Direktor Harald Servus erklärt: „Die höhere Kalte-Hände-Grenze ist eine sachlich notwendige Reaktion auf die Preisentwicklung der letzten Jahre. Für kleine Betriebe bedeutet das weniger administrativen Aufwand und Vorgaben, die einfacher zu erfüllen sind. Diese Entlastung wirkt unmittelbar im täglichen Arbeiten.“
Das beschlossene Paket greift Anliegen aus der betrieblichen Praxis auf und schafft klare Vorgaben, digitale Möglichkeiten und verlässliche Grenzen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu weniger administrativem Aufwand und mehr Raum für unternehmerische Arbeit.
Für die Gastronomie und Hotellerie, insbesondere für kleinere Betriebe, bedeuten diese Änderungen eine spürbare Erleichterung im administrativen Bereich. Die Reduzierung des bürokratischen Aufwands ermöglicht es den Unternehmern, sich stärker auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und ihre Ressourcen effizienter einzusetzen.





