Registrierungspflicht in der Wiener Gastronomie

Registrierungspflicht in der Wiener Gastronomie - Aktuelles - AdobeStock 359879904Ab kommendem Montag gilt in den Wiener Gastronomiebetrieben eine Registrierungspflicht. Gästeblätter sollen das sogenannte „contact tracing“ im Falle einer Coronavirus-Infektion gewährleisten. Die Wirte werden ein Formblatt auflegen, in welches sich die Gäste eintragen müssen, diese Formblätter werden gesammelt und vier Wochen aufbewahrt. Der Datenschutz bleibe gewährleistet, denn die Behörde darf nur im Infektionsfall Einsicht nehmen. Laut dem Wiener Bürgermeister soll auf Listen bewusst verzichtet werden, damit für die Besucher nicht sichtbar ist, wer sonst noch dieses Lokal besucht hat. Die neue Regelung wurde mit Wirtschaftskammerpräsident Walter Ruck abgestimmt und soll bis Jahresende gelten. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen. An die Wirte ergeht der Appel, dass sie Gäste, die sich weigern, diese Angaben zu machen oder offensichtlich falsche Angaben machen, vom Hausrecht Gebrauch machen und diese des Lokals verweisen sollen.

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