Die Vorweihnachts- und Winterurlaubszeit startet. Doch wer Tabak, E-Zigaretten oder Nikotinprodukte mitnehmen möchte, sollte die jeweiligen Regelungen im Urlaubsland genau kennen. Der Online-Händler Northerner informiert über die unterschiedlichen Vorschriften und Verbote, die in den beliebten Winterurlaubsorten gelten und zeigt, worauf Reisende achten müssen.
Transport im Flugzeug: Nur im Handgepäck erlaubt
Besonders wichtig ist die korrekte Mitnahme von E-Zigaretten, Vapes oder Tabakerhitzungsgeräten. Weil sie mit Lithium-Ionen-Akkus betrieben werden, dürfen sie im Flugzeug nur im Handgepäck oder am Körper transportiert werden, nicht im Aufgabegepäck. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen bis hin zur Einreisesperre.
Strenge Regelungen in beliebten Winter- und Sonnenzielen
- Spanien und Kanarische Inseln: Rauchverbote an Stränden, Terrassen und öffentlichen Plätzen gelten oft auch für E-Zigaretten, Vapes und Nikotinbeutel. Die Kanaren gelten zollrechtlich als Drittland mit zusätzlichen Einfuhrbeschränkungen.
- Malediven: Strenges Rauchverbot für jüngere Menschen und Touristen, E-Zigaretten sind komplett verboten. Hohe Strafen bei Verstößen.
- Thailand und Südostasien: Rauchverbote in vielen öffentlichen Bereichen. E-Zigaretten sind fast überall verboten, Nikotinbeutel sind rechtlich unklar, daher wird Vorsicht empfohlen.
- Singapur: Komplettes Verbot von E-Zigaretten und ähnlichen Produkten, hohe Geldstrafen oder Haft bei Zuwiderhandlungen. Rauchen nur in ausgewiesenen Zonen erlaubt.
- Indonesien: Relativ locker, aber schrittweise mehr Einschränkungen im öffentlichen Raum.
- Türkei, Dubai und Ägypten: Verschiedene Verbotstatbestände für Rauchen in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Nikotinprodukte teils eingeschränkt oder verboten.
- Dominikanische Republik & Mexiko: Rauchen in öffentlichen Bereichen vielfach verboten, Einfuhr von Tabak und Nikotinbeuteln für den Eigenbedarf erlaubt.
Empfehlung für Reisende
Wer plant, mit Tabak- oder Nikotinprodukten zu reisen, sollte sich vorab beim Außenministerium, den Konsulaten oder beim Reiseveranstalter über die jeweiligen Bestimmungen informieren. Auch für die Rückreise gelten unterschiedliche Freimengen und Zollbestimmungen, die beachtet werden müssen.







