Im heutigen Ministerrat wurden die Eckpunkte für die neue Saisonkontingentverordnung beschlossen, die für Betriebe der Tourismusbranche wichtige Planungssicherheit bringt. Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Es ist erfreulich, dass nun Planungssicherheit geschaffen wurde“, betont Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte. Sie hatte die Verordnung bereits in der Vorwoche dringend eingefordert.
Die Verordnung sieht eine Erhöhung der Saisonkontingente auf 5.500 Arbeitskräfte pro Jahr vor. Für die Abdeckung von Saisonspitzen bleibt ein temporärer Überziehungsrahmen von bis zu 50 Prozent bestehen, wobei die durchschnittliche Jahresgrenze nicht überschritten werden darf.
Eigenes Kontingent für Westbalkan-Staaten
Ein besonderes Augenmerk liegt auf einem eigenen Kontingent für Arbeitskräfte aus Westbalkan-Staaten. Zusätzlich zum allgemeinen Kontingent von 5.500 wird die Anwerbung von Saisonarbeitskräften aus Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Kosovo sowie Bosnien und Herzegowina mit einer jährlichen Obergrenze von 2.500 ermöglicht. Dieses Kontingent wird nicht auf das generelle Kontingent angerechnet und schafft somit zusätzliche Kapazitäten.
Wichtige Termine und Ausblick
Anträge für die Saison 2025/2026 können bereits ab dem 1. November 2025 gestellt werden. Sollte die bundesweite Auslastung der Tourismuskontingente zwischen Dezember 2025 und Juli 2026 75 Prozent überschreiten, wird die Verordnung einmalig um ein weiteres Jahr verlängert.
„Die Aufstockung ist dringend notwendig“, erklärt Kraus-Winkler, „um dem erhöhten Arbeitskräftebedarf im Tourismus Rechnung zu tragen, das erforderliche Qualitätsniveau als Top-Tourismusland zu sichern und gleichzeitig das Stammpersonal zu entlasten.“ Die Vorverlegung des Antragsstichtages auf den 1. November soll gewährleisten, dass ausreichend Saisonarbeitskräfte bereits in der Hochsaison rund um Weihnachten und Neujahr zur Verfügung stehen. „Wichtig ist jetzt“, so die Bundesspartenobfrau abschließend, „dass die Verordnung rasch und unbürokratisch umgesetzt wird und auch weiterhin für touristische Mischbetriebe gilt.“










