Steuer-News

Steuer News Julia Niederleithner, LL.B. (WU) Steuer- & Unternehmensberaterin, Zertifizierte Arbeits- & Sozialversicherungsrechtsexpertin bei LBG Niederösterreich in St. Pölten.
Julia Niederleithner, LL.B. (WU) Steuer- & Unternehmensberaterin, Zertifizierte Arbeits- & Sozialversicherungsrechtsexpertin bei LBG Niederösterreich in St. Pölten.

Was Arbeitgeber/innen in der Hotellerie und Gastronomie aktuell wissen sollten.


Wir haben aus unserer Beratungspraxis drei aktuell häufig gestellte Fragen kompakt für Sie zusammengefasst.

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Corona-Prämie

Bonuszahlungen an Arbeitnehmer/innen, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Jahr 2021 geleistet werden, sind - wie auch schon 2020 - bis 3.000 Euro pro Mitarbeiter/in steuer- und beitragsfrei. Wichtig für die Begünstigung ist das Element der Zusätzlichkeit, es muss sich dabei also um Zahlungen handeln, die aufgrund der vorliegenden Corona-Krise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Die Abrechnung der Corona-Prämie ist noch bis Ende Februar 2022 möglich.

Mitarbeitererfolgsbeteiligung

Ab dem Jahr 2022 gibt es die Möglichkeit, bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei als Erfolgsbeteiligung auszuzahlen. Für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung muss die Erfolgsbeteiligung allen Mitarbeitern oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern gewährt werden und darf nicht bereits aus anderen Gründen zustehende Bezüge ersetzen.

Aktuelle Unsicherheit bei Arbeiter-Kündigungsfrist

Im Oktober 2021 wurden die Kündigungsfristen der Arbeiter endgültig an jene der Angestellten angeglichen, Arbeitsverhältnisse können daher grundsätzlich nur mehr zum Quartalsende unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist beendet werden. Eine abweichende Vereinbarung des Kündigungstermins zum 15. und Monatsletzten ist möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind die sogenannten Saisonbranchen, wo weiterhin kürzere Kündigungsfristen zulässig sind. In der Fachgruppe Hotellerie und Gastronomie besteht nach wie vor keine Einigkeit der Sozialpartner, ob die Branche überwiegenden Saisoncharakter hat. Eine endgültige Klärung dieser Frage wird erst die Rechtsprechung bringen. LBG-Empfehlung: Treffen Sie mit Ihrem Arbeitnehmern konkrete Vereinbarungen zu Kündigungsfristen und -terminen und schaffen Sie damit klare Spielregeln für alle Beteiligten. So können spätere Streitigkeiten vermieden werden. www.lbg.at

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