Steuern und Sozialversicherung: LBG Österreich analysiert Regierungsprogramm

Steuertipps zum Download Gastronomie
Mag. Heinz Harb, Geschäftsführer LBG Österreich

Analyse & Empfehlungen zum Download für Hoteliers und Gastronomen, Unternehmer, Geschäftsführer und Dienstnehmer

„Das Regierungsprogramm der soeben angelobten Bundesregierung ist ambitioniert und trägt deutlich die Handschrift einer ökosozialen Marktwirtschaft“, fasst Mag. Heinz Harb, Geschäftsführer bei LBG Österreich, die geplanten Vorhaben der Bundesregierung 2020-2024 zusammen.

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Wesentliche steuerliche Entlastungsmaßnahmen werden bereits ab 2021 und danach etappenweise im Laufe der Gesetzgebungsperiode 2020-2024 erwartet. Im Regierungsprogramm finden sich eine Vielzahl von steuerlichen Entlastungsmaßnahmen für alle Steuerpflichtigen und Unternehmen, unter anderem eine Senkung des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuertarifs, eine Ausweitung des investitionsunabhängigen Gewinnfreibetrages oder eine weitere Erhöhung der steuerlichen Freigrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter ebenso wie eine Erhöhung des Familienbonus.

Branchenspezifisch finden sich Entlastungsmaßnahmen insbesondere für den Tourismus und die Landwirtschaft sowie steuerliche Anreize bei verstärkt ökologischer Ausrichtung von Immobilienprojekten. Schwerpunktsetzungen für Gründer und Start-ups sowie ein verstärkter Fokus auf die Rechtsform Genossenschaft runden rechtliche Wirtschaftsimpulse ab. Eine ökosoziale Steuerreform ist in Ausarbeitung.

LBG Österreich Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung hat das Regierungsprogramm hinsichtlich Steuern, Sozialversicherung, Bilanz und Rechtsformwahl analysiert, im „LBG-Praxisleitfaden – Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024“ zusammengefasst und um Empfehlungen für Unternehmer, Selbständige, Geschäftsführer sowie Dienstnehmer ergänzt.

LBG Österreich empfiehlt eine frühzeitige Befassung mit den Vorhaben der neuen Bundesregierung, um diese vorausschauend in grundlegende eigene geschäftspolitische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Entscheidungen, aber auch bei der – allenfalls anzupassenden – Rechtsform für das eigene Unternehmen einfließen zu lassen. Die Ausgestaltung weiterer inhaltlicher Details im Gesetzwerdungsprozess bleibt abzuwarten.

Den aktuellen „LBG-Praxisleitfaden – Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024“ stellen wir unseren Lesern als Download zur Verfügung. Branchenspezifische Details für den Tourismus finden Sie auf Seite 9.

Weitere Informationen: www.lbg.at

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