Montag - 09.02.2026
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Investitionsbremse im Tourismus

WKÖ fordert bessere Rahmenbedingungen für Förderbank OeHT

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Die Investitionsbereitschaft in der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft bleibt verhalten. Eine aktuelle Sonderauswertung des WKÖ-Wirtschaftsbarometers zeigt, dass fast die Hälfte der Betriebe in den kommenden 12 Monaten mit einem sinkenden Investitionsvolumen rechnet. Angesichts dieser Entwicklung fordert Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, eine Stärkung der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT) als zentralen Hebel zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.

Investitionsausblick: Gastronomie optimistischer als Hotellerie

Die Umfrage unter 300 Betrieben zeichnet ein differenziertes Bild:

  • Nur 17 % der gesamten Branche erwarten ein steigendes Investitionsvolumen.
  • In der Gastronomie ist es fast ein Drittel der Betriebe, das steigende Investitionen plant.
  • In der Hotellerie sind es hingegen nur 9 %.

Als Hauptgründe für die Zurückhaltung werden die allgemeine Unsicherheit (54 %), die Finanzierungsbedingungen (44 %) und der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften (31 %) genannt. Wenn investiert wird, dann dominieren mit 50 % Ersatzinvestitionen. Neuinvestitionen (30 %) werden vor allem in den Bereichen Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit getätigt.

OeHT als entscheidender Partner, doch Rahmenbedingungen bremsen

Die OeHT hat 2025 mit 337 Förderbewilligungen ein Volumen von 539 Mio. Euro ausgelöst und damit ihre zentrale Rolle als verlässlicher Finanzierungspartner der Branche unter Beweis gestellt. „Mit der OeHT haben unsere Tourismusbetriebe einen starken, kompetenten Partner an ihrer Seite“, so Kraus-Winkler. Sie betont, dass touristische Investitionen weit über die Branche hinaus wirken und nachhaltige Perspektiven für ganze Regionen schaffen.

Um diese Wirkung zu sichern, fordert die Bundesspartenobfrau von der Politik gezielte Maßnahmen zur Stärkung der OeHT, die das Budget nicht belasten würden:

  1. Ausnahme von der Stabilitätsabgabe: Die OeHT sollte, wie andere Förderbanken des Bundes, von der erhöhten Stabilitätsabgabe ausgenommen werden, da diese die Förderwirkung reduziert.
  2. Ausnahme von EU-Bankenregularien (CRD): Die OeHT ist als einzige Förderbank in der EU nicht von den überbordenden Eigenkapitalvorschriften ausgenommen. Eine Ausnahme würde die bürokratische Last reduzieren.
  3. Ausweitung des Bundeshaftungsrahmens: Die Möglichkeit, OeHT-Eigenkredite mit Bundeshaftungen zu besichern, sollte ausgeweitet werden. Dies würde die Tourismusförderung budgetneutral skalieren und die Finanzierung von KMU im Tourismus erleichtern.

„Mit 337 Förderbewilligungen 2025 und einem ausgelösten Fördervolumen von insgesamt 539 Mio. Euro zeigt sich einmal mehr die hohe Investitionsbereitschaft der Branche – vorausgesetzt, es stehen attraktive und unbürokratische Finanzierungs- und Förderinstrumente zur Verfügung“, so Kraus-Winkler abschließend.

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