1. Was ist die Trinkgeldpauschale?
Die Trinkgeldpauschale ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der Beschäftigten in der Gastronomie und verwandten Branchen pauschal zum Bruttolohn hinzugefügt wird. Sie dient der Vereinfachung der Abrechnung und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Trinkgeldern.
2. Warum wurde die Trinkgeldpauschale neu geregelt?
Die Neuregelung schafft österreichweit einheitliche Standards und mehr Transparenz. Bisher gab es je nach Bundesland unterschiedliche Pauschalsätze, die teilweise erheblich variierten. Die Vereinheitlichung sorgt für Fairness und bessere soziale Absicherung der Beschäftigten.
3. Wie hoch ist die neue Trinkgeldpauschale?
Für Servicekräfte mit Inkasso beträgt die Pauschale ab sofort 65 Euro monatlich und steigt bis 2028 auf 100 Euro. Für Mitarbeitende ohne Inkasso gilt eine Pauschale von 45 Euro, die bis 2028 auf 50 Euro erhöht wird. Teilzeitkräfte erhalten eine aliquote Anpassung.
4. Welche Branchen sind von der Regelung betroffen?
Die Neuregelung gilt vor allem für die Gastronomie und den Tourismus. Weitere Branchen mit Trinkgeld, wie das Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie Zustelldienste, werden ebenfalls bundesweit vereinheitlicht, wobei die Pauschalhöhe dort noch festgelegt wird.
5. Wie wirkt sich die Trinkgeldpauschale auf die soziale Absicherung aus?
Die Pauschale verbessert die Berechnung von Pension, Kranken- und Arbeitslosengeld, insbesondere in Branchen mit niedrigen Grundlöhnen und hoher Fluktuation. Sie schützt Beschäftigte auch in Nebensaisonen vor Einkommensverlusten.
6. Bleibt Trinkgeld steuerfrei?
Ja, Trinkgeld bleibt zu 100 Prozent steuerfrei. Übersteigt das tatsächlich erhaltene Trinkgeld die Pauschale, sind Nachforderungen der Sozialversicherung ausgeschlossen.
7. Können Beschäftigte die Höhe des Trinkgelds einsehen?
Ja, Beschäftigte haben das Recht, die Höhe des per Kartenzahlung erhaltenen Trinkgelds bis zu drei Jahre rückwirkend beim Arbeitgeber zu erfragen. Zudem müssen interne Verteilungssysteme transparent gemacht werden.
8. Was passiert, wenn das tatsächliche Trinkgeld unter der Pauschale liegt?
In diesem Fall können Arbeitgeber auf Antrag nur den tatsächlich erhaltenen Trinkgeldbetrag anrechnen, was eine faire Abrechnung sicherstellt.
9. Dient Trinkgeld als Ersatz für den Lohn?
Nein, Trinkgeld ist eine Wertschätzung der Gäste und darf den Lohn nicht ersetzen. Eine sichere und faire Bezahlung durch den Arbeitgeber bleibt die beste Absicherung für Beschäftigte.
10. Wie profitieren Teilzeitkräfte von der Regelung?
Teilzeitkräfte erhalten eine anteilige (aliquote) Trinkgeldpauschale entsprechend ihrer Arbeitszeit, um eine faire Behandlung sicherzustellen.





