Endlich wird nun, nach der Senkung der Umsatzsteuer auf alle Speisen und Getränke, auch jene auf Nächtigungen gesenkt. Die Senkung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen/Logis von 10 % auf 5 % ist nun fix und gilt für die gewerbliche Beherbergung wie auch für Privatzimmervermietungen und Überlassung von Ferienwohnungen. Die Maßnahmen sind zeitlich befristet bis Jahresende und sollen mit 1. Juli wirksam werden.
„Mit dieser Steuersenkung entlasten wir jene Branchen, die von der Krise am schwersten getroffen wurden. Diese Maßnahme wird schon mit 1. Juli in Kraft treten. Damit erreichen wir eine extrem wichtige Erleichterung für die Gastronomie, die Tourismus- und Freizeitwirtschaft“
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger
Hoteliervereinigung (ÖHV) über Steuersenkung erfreut
Naturgemäß ist man bei der Hoteliervereinigung (ÖHV) über die Entscheidung zur Steuersenkung erfreut. Denn die Hotellerie kämpft nach wie vor mit den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, deren Auslastung liegt im Durchschnitt ein Drittel unter jenem Wert, der wirtschaftliches Arbeiten ermöglicht. Das betrifft aber nur die Ferienhotellerie, denn die Stadthotellerie ist nach wie vor weit von einer Rentabilität entfernt. ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer: „„Jeder Abgeordnete zum Nationalrat, der heute für die Senkung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen gestimmt hat, hat viele Arbeitsplätze in Österreichs Tourismusregionen gerettet. Wir müssen wieder zurück zur Normalität. Das ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“