Zeitgerecht vor dem Jahreswechsel empfiehlt sich ein sorgfältiger Check, ob noch steuerliche Optimierungsmaßnahmen getroffen werden können. Wir haben zwei Reminder für Sie.
Gewinnverlagerung / Einkommensteuer-Progression glätten
Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls durch Vorziehen von Ausgaben (z.B. Akonto auf Wareneinkäufe, Mieten 2024 oder GSVG-Beitragsnachzahlungen für das Jahr 2023) und Verschieben von Einnahmen in das Folgejahr ihre Einkünfte steuern. Diese Dispositionen sind im Jahr 2023 besonders interessant, da im Jahr 2024 folgende nachhaltige Steuerentlastungen durchgeführt werden:
- Senkung der 3. Tarifstufe der Einkommensteuer von 41 % auf 40 %
- Valorisierung der Tarifgrenzen im Rahmen der Abschaffung der „kalten Progression“
- Senkung der Körperschaftsteuer von 24 % auf 23 %
Gewinnfreibetrag / Investitionsfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag für Selbständige (natürliche Personen) zählt zu den Klassikern. Mit dem Gewinnfreibetrag können bis zu 15 Prozent des Gewinns (max. 45.950 Euro) steuerfrei gestellt werden. Bis 30.000 Euro Gewinn gilt der Grundfreibetrag, darüberhinausgehende Gewinne sind durch Investitionen in körperliche, abnutzbare, ungebrauchte Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren beziehungsweise bestimmte Wertpapiere zu decken. Alternativ zum Gewinnfreibetrag gibt es seit 2023 die Möglichkeit für gewisse Investitionen bis zu 1.000.000 Euro Anschaffungs-/Herstellungskosten pro Jahr einen Investitionsfreibetrag von 10% (15% bei klimafreundlichen Investitionen) geltend zu machen.
LBG-Empfehlung: Da beide Freibeträge nicht gleichzeitig beansprucht werden können, empfehlen wir einen Vorteilhaftigkeitsvergleich, abhängig von der betriebsindividuellen Situation.
Auf www.gastroportal.at finden Sie ein kompaktes Booklet mit 50 steuerlichen und wirtschaftlichen Tipps zum Jahresende aus der Praxis für die Praxis zum kostenlosen Download. Mehr Information: www.lbg.at