Zeitgerecht vor dem Jahreswechsel empfiehlt sich ein sorgfältiger Check, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, das Unternehmensergebnis zu optimieren. Zudem sollte man sich diverse Fallfristen ins Gedächtnis rufen. Hier ein paar ausgewählte Anhaltspunkte.
Gewinnfreibetrag
Der Freibetrag kann von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden, ist abhängig vom Gewinn und beträgt (gestaffelt) max. 45.350 Euro. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht bei der Anschaffung und Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter sowie für bestimmte Wertpapiere zu.
Beschleunigte Gebäudeabschreibung / Degressive AfA
Für neu angeschaffte oder hergestellte Gebäude kann unter bestimmten Voraussetzungen die beschleunigte Gebäudeabschreibung in Anspruch genommen werden. Die Halbjahresabschreibungsregelung ist dabei nicht anzuwenden. Für gewisse Wirtschaftsgüter besteht zudem die Möglichkeit einer degressiven Abschreibungsform (AfA-Satz bis zu 30%). Hierbei ist die Halbjahresabschreibung jedoch zu beachten.
Gewinnverlagerung
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch die Verschiebung von Zahlungsflüssen maßgeblich ihre Gewinnsituation steuern.
Stille Reserven
Bei natürlichen Personen kann der Gewinn aus der Veräußerung von Wirtschaftsgüter, welche mindestens 7 Jahre lang zum Anlagevermögen gehörten, unter bestimmten Voraussetzungen auf neu angeschaffte/hergestellte Wirtschaftsgüter übertragen oder einer Übertragungsrücklage zugeführt werden.
Zuschuss zur Dienstnehmer-Entgeltfortzahlung
KMU, die regelmäßig nicht mehr als 10 bzw. 50 Dienstnehmer/innen beschäftigen, erhalten unter gewissen Voraussetzungen (insbesondere Dauer der jeweiligen Arbeitsverhinderung) von der AUVA einen 75% bzw. 50%igen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung. Liegt der Grund der Entgeltfortzahlung in einer COVID-19 Erkrankung oder einer behördlich angeordneten Quarantäne bzw. Absonderung, besteht der Anspruch auf Vergütung nach dem Epidemiegesetz (keine Begrenzung auf KMU).
Wichtige Deadlines 31.12.2021
Denken Sie an die Deadline für die Antragstellung zum Fixkostenzuschuss 800.000 bzw. den Verlustersatz.