Die Regierung hat aktuell ein neues Unterstützungspaket für Gastronomie und Hotellerie vorgestellt. „In keiner Branche ist die Lage so dramatisch, wie in Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft. Mit einem Kurzarbeitsbonus in der Gesamthöhe von 1.000 Euro werden Betriebe bei der Abgeltung von Urlaubsansprüchen unterstützt und Trinkgeldausfälle kompensiert“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Der Bonus besteht aus zwei Teilen: “ Um die Betriebe bei der Auszahlung der Urlaubsansprüche, die trotz Kurzarbeit aufgelaufen sind, zu unterstützen, erhalten Sie für März einen Kurzarbeitsbeitrag von 825 Euro.“ Der zweite Teil besteht aus einem Trinkgeldersatz. „Das Trinkgeld ist in der Gastronomie ein fixer und kalkulierter Gehaltsbestandteil, auf den die Mitarbeiter seit einem Jahr verzichten müssen. Daher bekommen alle, die von der Trinkgeldpauschale betroffen waren, einen Trinkgeldersatz von 175 Euro“, erklärt Köstinger.
Verdoppelung des Ausfallsbonus‘ möglich
Jedes Unternehmen, das mindestens 40 Prozent Umsatzausfall in einem der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 erleidet, kann zudem einen Ausfallsbonus beantragen. Dieser Ausfallsbonus beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus dem „Zuschuss“ und zur Hälfte aus einem (optionalen) „Vorschuss“ auf den Fixkostenzuschuss, der zeitnah und unbürokratisch die Liquidität der antragstellenden Unternehmen verbessern soll. „Zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen haben wir einen großzügigen Ausfallsbonus für März verabschiedet. Mit diesem Märzbonus wird der Zuschuss von 15 auf 30 Prozent erhöht und der derzeitige Deckel des Zuschusses von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Für ein kleines Restaurant mit einem Umsatzausfall von 90 Prozent und einem monatlichen Umsatz von 37.500 Euro wird der Ausfallsbonus somit auf über 10.000 Euro verdoppelt“, so Köstinger.
„Da uns die Pandemie noch länger beschäftigen wird, wird es notwendig sein, Corona-taugliche räumliche Bedingungen zu schaffen. Eine Möglichkeit dafür ist die Erweiterung oder Neu- und Umbau von Gast- und Schanigärten. Darum unterstützen wir Wirte bei diesen Investitionen mit bis zu 20 Prozent der Kosten. Insgesamt stehen dafür 10 Mio. Euro zur Verfügung“ betont die Tourismusministerin. Weitere Info: www.sichere-gastfreundschaft.at