Montag - 19.01.2026
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EU-Entscheidung zu „Veggie-Burger-Verbot“ erneut aufgeschoben

Die Diskussion um ein Verbot gängiger Bezeichnungen für pflanzliche Produkte wie „Tofu-Wurst“ oder „Veggie-Burger“ bleibt in der EU vorerst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich in Brüssel nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde vertagt.

Klientel-Politik oder Verbraucherschutz?

Im Raum steht ein Verbot solcher Begriffe, das mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet wird. Bisher dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Die EVP-Fraktion im EU-Parlament, angeführt von der französischen Abgeordneten Céline Imart, hatte den Vorstoß eingebracht.

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Kritiker wie die niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg bezeichnen das Verbot als „kurzfristigen Populismus“, der keinem Landwirt helfe und nur im Interesse der Fleischindustrie handele.

Rechtsgutachten: Verbot wäre EU-widrig

Ein neues Rechtsgutachten von foodwatch kommt zu dem Schluss, dass ein Verbot von Begriffen wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ für pflanzliche Produkte gegen EU-Recht verstößt. Foodwatch-Geschäftsführerin Indra Kley-Schöneich fordert Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig auf, in Brüssel klar Stellung zu beziehen. Das Gutachten stützt sich auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung und ein EuGH-Urteil aus Oktober 2024.

Wachsender Markt und Widerstand aus der Wirtschaft

Der Markt für vegane und vegetarische Produkte boomt. Greenpeace kritisiert, dass die Fleischindustrie mit dem Namensverbot dieses Wachstum ausbremsen wolle.

Auch in Deutschland regt sich Widerstand: Die größten Supermarktketten – Billa, Lidl, Hofer und SPAR – sowie der Österreichische Handelsverband sprechen sich geschlossen gegen das Vorhaben aus. Sie argumentieren, dass vertraute Begriffe Orientierung bieten und bewusste Kaufentscheidungen ermöglichen.

Gemischte Meinungen in der Bevölkerung

Eine Umfrage in Deutschland zeigt, dass jeder zweite Verbraucher (50 Prozent) ein Verbot befürwortet, während 28 Prozent es ablehnen. Der Verband der Fleischwirtschaft gehört zu den Befürwortern und argumentiert, dass Fleisch als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können sollte.

Für die Gastronomie und Hotellerie ist diese Debatte von großer Bedeutung, da sie die Kennzeichnung und Vermarktung von pflanzlichen Alternativen direkt beeinflusst. Eine klare und konsistente Regelung ist entscheidend, um sowohl Verbrauchern als auch Betrieben Planungssicherheit zu geben.

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