Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die im Namen angeblicher Kanzleien wie „Behringer & Partner“ hochwertige Gastro-Technik aus Insolvenzmassen anbieten. Die Angebote wirken durch offizielle Aktenzeichen sehr echt, verlangen jedoch Vorkasse, liefern die Ware aber nie aus.
Die Wirtschaftskammer und Verbraucherschützer warnen: Prüfen Sie solche Angebote immer doppelt und überweisen Sie kein Geld, ohne die Kanzlei über das offizielle Anwaltsverzeichnis verifiziert zu haben. Informieren Sie auch Ihr Einkaufsteam und die Buchhaltung über diese Betrugsmasche.
Was sind Fake-Kanzleien?
Fake-Kanzleien sind Webseiten, die angebliche Rechtsdienstleistungen gegen Vorkasse anbieten, ohne diese zu erbringen. Besonders verbreitet sind sie im Bereich Insolvenzrecht und Kryptowährung. Die professionelle Aufmachung erschwert die Unterscheidung von echten Kanzleien.
Überprüfen Sie die Zulassung von Rechtsanwälten im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV):
https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak
Hilfreich ist auch der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale:









