Die Wahl der optimalen Rechtsform ist für jeden Unternehmer, unabhängig von der Branche, eine Herausforderung, gilt es doch steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, haftungsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen. In der Hotellerie und Gastronomie spielt für die Entscheidung Einzelunternehmen oder GmbH aus steuerrechtlicher Sicht insbesondere die Höhe der Gewinnentnahme bzw. die Höhe der Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen eine entscheidende Rolle. Auch beim Verkauf von Liegenschaften sowie Kapitalvermögen zeigen sich steuerliche Vor- und Nachteile abhängig von der Rechtsform. Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist einkommensteuerneutral im Rahmen des Art III Umgründungssteuergesetz möglich, wodurch eine Besteuerung angesammelter stiller Reserven vermieden werden kann. Die steuerlichen Vor- und Nachteile zwischen einem Einzelunternehmen und einer GmbH stellen sich beispielhaft und überblicksartig wie folgt dar:
Gewinnbesteuerung
Die laufende Besteuerung auf Ebene der GmbH erfolgt mit dem 25-prozentigen Körperschaftsteuersatz. Im Falle einer Dividendenausschüttung der GmbH an natürliche Personen als Gesellschafter ist vom Gewinn nach Körperschaftsteuer noch die 27,5-prozentige Kapitalertragsteuer zu entrichten, sodass es im Falle der Ausschüttung aus der GmbH zu einer effektiven Steuerbelastung von 45,625 Prozent kommt. Demgegenüber unterliegt die Besteuerung des Gewinns bei natürlichen Personen im Rahmen ihres Einzelunternehmens dem progressiven Einkommensteuertarif bis zu 55 Prozent.
Lesen Sie den gesamten Artikel in der GASTRO 5/19 oder
Abonnieren Sie jetzt GASTRO das Fachmagazin um € 55,--/ Jahr.
Die ersten drei Ausgaben erhalten Sie kostenlos, inkl. das aktuelle GASTRO Branchenbuch.
∗Das Abo kann jederzeit schriftlich abbestellt werden.
[rainmaker_form id="35997"]