Die Regierung hat beschlossen, den Ausfallsbonus um drei Monate bis September zu verlängern und mit 80.000 Euro (bisher 30.000 Euro) zu deckeln. Betriebe mit 50 Prozent Umsatzausfall können den Bonus künftig als Ersatz für den Ausfall beantragen. Auch der Härtefallfonds wird bis September verlängert. Kriterium sind 50 Prozent Umsatzeinbruch oder wenn laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Der Verlustersatz wird sogar um sechs Monate bis Jahresende verlängert. Er ist mit 10 Mio. Euro gedeckelt.
Zusätzlich zu diesen drei Maßnahmen wurde zudem die gesetzliche Grundlage für ein weiteres wichtiges Unterstützungsinstrument beschlossen: Die Verlängerung der Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen. „Durch den langen Lockdown und die damit verbundenen Einnahmenausfälle haben viele Betriebe Schwierigkeiten mit der Bedienung von besicherten Krediten. Indem wir den Haftungsrahmen bis 31. Dezember 2021 verlängern, geben wir der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mehr Luft zum Atmen“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Bisher wurden mehr als 8.400 Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen mit einem Volumen von 1,3 Milliarden Euro durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt. Nähere Informationen zu den verlängerten Wirtschaftshilfen stehen in Kürze auf der BMLRT-Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.
„Gerade im Tourismus und in der Gastronomie haben immer noch viele Betriebe mit massiven Umsatzverlusten zu kämpfen. Sie brauchen weiterhin unsere Unterstützung und bekommen sie nun durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen. Ausfallsbonus, Verlustersatz aber auch die verlängerten Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen sind überlebenswichtige Instrumente für diese Betriebe, um das Comeback zu schaffen“
betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.