Zweiter Lockdown ab sofort

Zweiter Lockdown ÖsterreichAuch wenn es zu erwarten war, so ist er doch ein herber Schlag, insbesondere für Gastronomie und Hotellerie – der zweite Lockdown. Ab sofort ist es soweit, und die Betriebe müssen wieder schließen. Voraussichtlich bis 30. November müssen Hotellerie und Gastronomie ihren Betrieb einstellen, für diese Branche kann also von Lockdown „light“ keine Rede sein. Für die besonders betroffenen Betriebe, und dazu zählt dieser Bereich, soll es umfassende Hilfen geben.


Gastronomie muss wieder auf Liefer- und Abholservice umstellen

Die Cluster gab es anderswo, trotzdem müssen auch jetzt Gastronomie und Hotellerie wieder schließen und sind damit eine der Hauptbetroffenen der zweiten Schließungswelle. Denn viele kämpfen noch mit den Nachwirkungen des ersten Lockdowns im Frühling und stehen nun vor der zweiten Krise. Deshalb beinhaltet das Konzept der Bundesregierung auch umfassende Hilfe für diese besonders betroffenen Branchen. Hier ist vorgesehen, dass sie 80 Prozent des Vorjahresumsatzes des Monats November erhalten. Gedeckelt ist die Unterstützung mit 800.000 Euro pro Betrieb, bisher erhaltene Hilfsmaßnahmen werden gegengerechnet.

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  • Regelungen für die Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen nur noch Speisen zum Mitnehmen oder Lieferdienste anbieten
  • Regelungen für die Hotellerie: Nächtigungen dürfen nur mehr für Dienstreisen, nicht aber für touristische Zwecke angeboten werden

Alle Maßnahmen ab sofort

Treffen nur zwischen Menschen aus max. 2 verschiedenen Haushalten

  • Ausgangsbeschränkungen von 20.00 bis 6.00 Uhr früh
  • Veranstaltungen untersagt: Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern, Fahrten mit Reisebussen, Kongresse, Fach- und Publikumsmessen und Gelegenheitsmärkte (Adventmärkte)
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen (Abholung von Speisen und Getränken ist von 6:00 bis 20:00 Uhr möglich, Lieferservice uneingeschränkt erlaubt)
  • Beherbergungsbetriebe werden geschlossen (Ausnahme für berufliche Zwecke und Kuranstalten)
  • Freizeiteinrichtungen (Schaustellerbetriebe, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Freizeit- und Vergnügungsparks, Thermen, Kinos, Museen, Zoos) werden geschlossen
  • Benützung von Seil- und Zahnradbahnen ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig
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